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Dokument-ID: 813280
1.5.1 Zu: Randbedingungen
Die Rechtsgültigkeit von Landesgesetzen ist oft sehr beschränkt, wie den beigefügten „Instabilitäts-Indices“ entnommen werden kann.
Da ein BBPL oft längere Zeit vor einer Baueinreichung Rechtskraft erlangte, ist dieser jeweils auf Basis jener Gesetzesmaterie zu interpretieren, die zum Zeitpunkt seiner Rechtskraft gültig war.