© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 725803
2.4 Ermittlung
Die ÖNORM B 2110:2023/2118:2023 definiert im Pkt 7.4.2 – Ermittlung auch, dass eine Anpassung der Leistungsfrist bei einer Verzögerung oder Beschleunigung durch eine Leistungsabweichung neben der reinen Mehrkostenermittlung (Entgelt) zu erfolgen hat.
So sieht die ÖNORM folgendes vor:
Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen (zB Ausfallfolgezeiten) und jahreszeitliche Umstände zu berücksichtigen sind.