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Dokument-ID: 962677
1.6 Europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen
Grundsätze
2009 wurde zusätzlich zum Europäischen Mahnverfahren ein einfacheres und schnelleres Verfahren in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen für Forderungen unter EUR 5.000,– EU-weit (ausgenommen Dänemark) eingeführt. Es kann auch bei Streitgegenständen, die keine Geldforderungen sind, sondern zB die Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung betreffen, angewendet werden.