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Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen

Grundsätze

2009 wurde zusätzlich zum Europäischen Mahnverfahren ein einfacheres und schnelleres Verfahren in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen für Forderungen unter EUR 5.000,– EU-weit (ausgenommen Dänemark) eingeführt. Es kann auch bei Streitgegenständen, die keine Geldforderungen sind, sondern zB die Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung betreffen, angewendet werden.

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