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Dokument-ID: 962675
1.5 Europäisches Mahnverfahren
Grundsätze
Die Bestimmungen des Europäischen Mahnverfahrens sind auf grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, also unter anderem auf Forderungen aus Bau- und Werkverträgen, anwendbar. Grenzüberschreitend heißt eine der Parteien hat ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs in einem anderen EU-Land.