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Neu Dokument-ID: 1068453

Karin Zahiragic | Glossar

Gebäude

Ist eine selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlage, die betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Ein Gebäude muss geeignet sein, den entsprechenden Verwendungszweck unabhängig von anderen baulichen Anlagen zu erfüllen. Zulässig ist aber auch eine Verbindung mit anderen baulichen Anlagen, beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Versorgungseinheiten. Eine gemeinsame Brandwand hebt die Gebäudeeigenschaft von Reihenhäusern nicht auf. Ferner ist eine Überdeckung bzw Überdachung erforderlich, also muss mindestens eine Vorrichtung zur Ableitung von Niederschlagswasser vorhanden sein.