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Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Beweissicherungsverfahren

Grundsätze

Das Beweissicherungsverfahren dient dazu, wie schon der Name verrät, Beweise zu sichern und für einen späteren Zeitpunkt zu konservieren. Es geht also darum, einen bestimmten Sachverhalt zu einem konkreten Zeitpunkt festzuhalten und zu dokumentieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn dieser Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich ist oder nur mehr erschwert festgestellt werden könnte. Ein Beweissicherungsverfahren ist etwa empfehlenswert, wenn durch den weiteren Baufortschritt die schon vorhandenen Mängel nicht mehr sichtbar wären. Auch wenn der Zustand der Baustelle zu einem bestimmten Zeitpunkt, zB wegen der Frage, ob Verzug vorliegt, relevant ist, kann die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens sinnvoll sein.

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