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Dokument-ID: 1068467
Gutbestandsblatt
Im Gutbestandsblatt finden sich im ersten Teil (A1-Blatt) allgemeine Angaben über den Grundbuchskörper. Jedes Grundbuchsgesuch bekommt eine Tagebuchzahl (TZ). Bis zur Erledigung wird es im A1-Blatt mit Angabe der Tagebuchzahl (TZ) vermerkt. Im zweiten Teil sind mit dem Eigentum verbundene Rechte eingetragen.