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14 Haftung des Auftraggebers
Auftraggeber von Bauarbeiten sind mit verschiedenen Haftungen konfrontiert. Nicht nur verwaltungsrechtliche Strafbestimmungen sind zu beachten, sondern auch verschiedene zivilrechtliche Haftungsbestimmungen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Bei Missachtung können die drohenden Geldstrafen, die Zahlungspflichten als Bürge oder die Schadenersatzforderungen des Geschädigten zu einer nicht vernachlässigbaren finanziellen Belastung werden. Darüber hinaus kann es zu erheblichen Verzögerungen der Bauführung kommen, wenn zur Klärung der Rechtslage Baustopps von der Baubehörde oder dem Zivilgericht, allenfalls mit einstweiliger Verfügung, verhängt werden.