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Dokument-ID: 898214
3.15.4 Haftungsbestimmungen
Das LSD-BG enthält mehrere Haftungsbestimmungen, die an unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfen. Für den Baubereich ist insbesondere § 9 LSD-BG anzuwenden, während sich in § 8 LSD-BG eine generell formulierte Haftung für unternehmerisch tätige Auftraggeber festlegt.
Wenn der Auftraggeber ein Unternehmer ist, haftet er für Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber einen Sitz in einem Drittstaat haben.