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Dokument-ID: 1068476
Instandhaltung
Ist das Erhalten bzw Unterhalten einer baulichen Anlage, beispielsweise durch die Erneuerung des Anstriches bzw die Reparatur der Dacheindeckung. Instandhalten bedeutet demnach, die baurechtlich relevanten Eigenschaften von baulichen Anlagen wie Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz, Hygiene-, Gesundheits- und Umweltschutz, aber auch die Nutzungssicherheit im Sinne der geforderten Gebrauchstauglichkeit angemessen dauerhaft zu sichern. Bei fehlender Instandhaltung baulicher Anlagen können konkrete Gefahrentatbestände entstehen.