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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Kärnten: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren: EUR 18,50 für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan der führenden Behörde und jeden teilnehmenden Amtssachverständigen (Gemeindekommissionsgebührenverordnung 2024, LGBl Nr 41/2024)
  • Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2024, LGBl Nr 40/2024

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