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Neu Dokument-ID: 1068509

Karin Zahiragic | Glossar

Lageplan

Ist ein Bestandteil des Einreichplans zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Der Lageplan stellt die verschiedenen Bedingungen und Regeln einer Bebauung auf einem Grundstück dar. Der Lageplan darf nur von einer hierzu befugten Person erstellt werden. Der Lageplan enthält einen zeichnerischen und einen schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil des Lageplans enthält eine Beschreibung des Grundstücks und seiner Umgebung, eine Feststellung der Baulasten sowie die Nennung der Bauherrn. Weiters werden alle für die Baugenehmigung relevanten Zahlen angeführt. Dazu gehören beispielsweise die Grundfläche, die Etagenzahl und die Baumassenzahl. Im zeichnerischen Teil des Lageplans wird das Grundstück in Vogelperspektive abgebildet, meist im Maßstab 1:200. Der genaue Maßstab unterscheidet sich je nach Gemeinde und Grundstück. Neben dem konkreten Baugrundstück werden auch die Umgebung und die anliegenden Grundstücke dargestellt. Diese sind wichtig, da sie beispielsweise die Höhe und Breite der Bebauung beeinflussen können. Auch Abstandsflächen zu umliegenden Gebäuden sind einzuhalten. Der Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil für die Baubewilligung.