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Karin Zahiragic | Glossar

Lüftungsanlage

Dient dazu, bauliche Anlagen (Gebäude bzw einzelne Räume) mit Zuluft zu versorgen bzw Abluft zu gewährleisten. Es handelt sich um einen Oberbegriff. Unterfälle sind Klimaanlagen und Warmluftheizungen. Bei der Warmluftheizung ist die Lüftungsanlage mit einer Beheizungsanlage kombiniert.

Die meisten gesetzlichen Bestimmungen betreffend Lüftungsanlagen sind in den OIB-Richtlinien 3 und 6 enthalten. Die ÖNORM H 6038 ist die wesentliche Norm für den Wohnbereich, die ÖNORM H 6039 für den Schulbereich und die EN 13779 für den Nichtwohnungsbau. Die EU-Richtlinie 1253 bzw 1254/2014 legen die Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen bzw die Einordnung in die Energieeffizienzklassen fest.