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Dokument-ID: 725714
3.1.1 Mängel, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen
Die Mängelbeurteilung im Bereich der „optischen“ Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes eines Bauteiles ist unter anderem von der gebrauchsüblichen Betrachtung und den Betrachtungsbedingungen abhängig. In der Praxis ist meistens festzustellen, dass ein behaupteter Mangel unter zugrunde Legung objektiver Beurteilungskriterien bestenfalls ein unwesentlicher Mangel ist oder einfach in der Fertigungs- oder Herstellungstoleranz liegt.