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Dokument-ID: 789903
3.2 Mindestlohn nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und Bauindustrie (Fassung 1. Mai 2025)
Die Regelungen zum Mindestlohn finden sich insbesondere im § 5 des Kollektivvertrages und den dazugehörigen Lohntafeln. Die entsprechende Lohntafel gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet. In den ergänzenden Bestimmungen finden sich Regelungen zu bundesländerspezifischen Zulagen. So erhalten zB Maurer in Niederösterreich und im Burgenland, wenn sie zum Beispiel mit Gipsarbeiten beschäftigt sind, eine Zulage von derzeit 13 Prozent. Die Gruppen der Arbeiter laut Kollektivvertrag unterteilen sich wie folgt (siehe Lohntafel des Kollektivvertrages):