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Dokument-ID: 726006
2.5 Mitteilungspflicht, Anspruchsverlust und Rechtsfolgen
Der Auftragnehmer hat eine Leistungsabweichung (Änderung oder Störung) und die daraus resultierenden Auswirkungen dem Auftraggeber (dem Grunde nach) mitzuteilen. Die ÖNORM B 2110:2023/2118:2023 regelt diesen Vorgang teilweise unterschiedlich und gibt Fristen und Folgen bei Nichteinhaltung der Mittteilungspflicht an.