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Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.3 Nicht offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung

Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung (im Sektorenbereich: nicht offenes Verfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) werden eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.

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