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11 Nichtanwendung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes
Mit dem im Jahr 2014 in Österreich in Kraft getretenen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), welches aufgrund der EU-Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 neu geschaffen wurde, wurden die Rechte von Konsumenten bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gestärkt. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt grundsätzlich für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmer und Verbrauchern, wobei hier auf den Verbraucherbegriff des Konsumentenschutzgesetzes abgestellt wird.