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Claudia Humer - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Rechtsgrundlagen und Allgemeines

Gliederung des Oö. Baurechts

Die erste „einheitliche“ Bauordnung in Oberösterreich war die Oö. Bauordnung 1976, die sowohl die allgemeinen als auch die technischen Bestimmungen des bis dahin zersplitterten oberösterreichischen Baurechts in ein für ganz Oberösterreich geltendes Baurecht zusammenfügte.

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