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Dokument-ID: 761639
6.6.3 Örtliche Raumplanung
Der örtlichen Raumplanung obliegt unter Beachtung der überörtlichen Planung die räumliche Ordnung und Planung des Gemeindegebietes nach den Raumordnungszielen und -grundsätzen. Planungsinstrumente dabei sind das Räumliche Entwicklungskonzept (REK), der Flächenwidmungsplan und die Bebauungspläne.