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Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.7 Planzeichen des BBPL

Die Planzeichenverordnung für Bebauungspläne lt Oö.ROG, LGBl Nr 1996/3 idF LGBl Nr 2013/69, legt Planzeichen für Bauweisen, Fluchtlinien, Grundstücksgrenzen, Gebäudehöhe, Maße der baulichen Nutzung, Bepflanzung etc in Anlage 1 fest.

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