© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 721445

Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Praxistipps und Formulierungsvorschläge

Mehrere Vertragsparteien

Nach der Grundregel des § 889 ABGB haften mehrere Schuldner bei teilbaren Leistungen nur für ihren Anteil. Die solidarische Haftung mehrerer Schuldner erleichtert die Durchsetzung des Werklohns im Fall des Zahlungsverzugs. Nachdem die Grundregel des § 889 ABGB dispositiv ist, kann von ihr durch gesonderte Vereinbarung abgewichen werden. Dazu eignen sich beispielsweise folgende Klauseln:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop