© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 813242
1 Randbedingungen der Bebauungsplanung
Einleitung
Gleichsam als Anhang zum „Baurecht“ soll ein „vade mecum“ der Bebauungsplanung (BBPL), Investoren, Grundkäufer, Planer, Berater und Behördenvertreter über jene Vorgaben informieren, durch die quantitative und qualitative Nutzungen eines Baugrundstückes beschränkt oder auch erweitert werden können.