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Karin Zahiragic | Glossar

Raumordnung

Unter Raumordnung versteht man die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines Gebietes.

Raumordnung ist grundsätzlich Landessache. Sie ist geregelt in den einzelnen Raumordnungsgesetzen der Bundesländer.

Ziele der Raumordnung sind der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die bestmögliche Nutzung, die Berücksichtigung der Infrastruktur und der Siedlungen, die umweltschonende Verkehrsabwicklung, die Sicherung der Wirtschaft und des Gewerbes und die Erhaltung schützenswerter Bereiche.

Die Umsetzung der kommunalen Raumordnung erfolgt mittels Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans. Beide Pläne werden vom Gemeinderat beschlossen. Das Land ist Aufsichtsbehörde.