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Christoph Paoli | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Im Gegensatz zu anderen Rechtsmaterien, in denen es meist neben den gesetzlichen Regelungen lediglich einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gibt, gestaltet sich die Rechtslage im Arbeitsrecht aufgrund der historischen Entwicklung etwas differenzierter. In Gestalt der Kollektivverträge existieren Vereinbarungen, die für eine Vielzahl von Unternehmen und Arbeitnehmern im betroffenen Wirtschaftszweig Gültigkeit haben, historisch gewachsen sind und in regelmäßigen Abständen (teilweise) neu verhandelt werden. Ein Kollektivvertrag behandelt dabei nicht nur die monetären Ansprüche, sondern trifft häufig beispielsweise auch Regelungen zur Arbeitszeit, Anrechnung von Vordienstzeiten aber auch Regelungen zum Verfall von Ansprüchen.

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