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Dokument-ID: 718388
3.1.3 Rechtsquellen
Gem Art 14b B-VG ist die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für das Vergaberecht zwischen Bund und Ländern geteilt. Das materielle Vergaberecht fällt in die Kompetenz des Bundes und wird heute in den Teilen 1 bis 3 des BVergG 2018 geregelt. Die Vollziehung ist zwischen Bund und Ländern geteilt.