© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Sachverständiger
Sachverständige werden im Gerichtsverfahren zur Erstellung von Befund und Gutachten herangezogen.
Auf ihn finden zwar die Bestimmungen über den Zeugenbeweis Anwendung, soweit nichts anderes angeordnet ist.
Der Sachverständigenbeweis unterliegt der freien Beweiswürdigung. Das Gericht kann dem Sachverständigenbeweis keinen Glauben schenken, wenn dafür entweder schon die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder seine Fachkenntnisse ausreichen.
Der Sachverständige hat einen Befund und ein Gutachten zu erstellen. Wenn der Sachverständige anstelle des Richters Tatsachen feststellt, sind grundsätzlich die Regeln der ZPO über die Beweisaufnahme anzuwenden.
Ein Sachverständigengutachten kann keinesfalls durch Zeugen und sachverständige Zeugen entkräftet werden. Das Gericht ist nicht verpflichtet, Widersprüche zwischen einem Privatgutachten und dem gerichtlich bestellten Sachverständigen aufzuklären, sondern kann sich viel mehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten anschließen.