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Dokument-ID: 761626
6.6.1 Allgemeines
Mit der Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes, LGBl Nr 82/2017, erfolgte eine grundlegende Reformierung des Gesetzes, die mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten ist.
Definition (§ 1 ROG)
Raumordnung ist die planmäßige Gestaltung eines Gebietes. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohls zum Ziel und nimmt dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung Bedacht.