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Dokument-ID: 1096389
Schädliche Umwelteinwirkungen
Schädliche Umwelteinwirkungen sind solche, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und im Besonderen für die Benützer der Bauten und die Nachbarschaft herbeizuführen, wie durch Luftverunreinigung (Änderung der natürlichen Zusammensetzung der freien Luft, zum Beispiel durch Rauch, Ruß, Staub und andere Schwebstoffe, Dämpfe, Gas und Geruchsstoffe), Lärm oder Erschütterungen (vgl § 23 Abs 2 der Oberösterreichischen Bauordnung in der Fassung LGBl 82/1983).