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2.1 Schiedsverfahren
Grundsätze
Ein Schiedsverfahren ist eine alternative Form der Streitbeilegung, bei der sich die Parteien darauf einigen, dass ein bestimmter Rechtsstreit nicht von einem ordentlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht entschieden werden soll. Meist schon bei Vertragsabschluss einigen sich die Parteien darauf, dass bestimmte oder alle Streitigkeiten aus einem bestimmten Vertrag vor einem Schiedsgericht verhandelt werden sollen. Die Parteien können dabei die genauen Regeln, wie zB die Sprache des Verfahrens, den Sitz des Schiedsgerichtes, das anwendbare Recht und vor allem die Schiedsrichter frei wählen.