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Dokument-ID: 1096392
Schutznormtheorie
Ob jemand einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse hat, ist durch Auslegung der Rechtsvorschriften zu klären. Ist für die Festlegung behördlicher Pflichten das Interesse individualisierbarer Personen ausschlaggebend, besteht die Möglichkeit, dass diesen Personen eine Berechtigung eingeräumt wird, und sie daher Parteistellung haben, wenn dieses Interesse betroffen ist. Man spricht in diesem Fall von einer Schutznormtheorie.