© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1096394

Karin Zahiragic | Glossar

Servitute

Servitute sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Der Eigentümer wird zum Vorteil eines Dritten verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Eine Dienstbarkeit besteht darin, dass der Eigentümer das Gehen oder Fahren über sein Grundstück oder die Benutzung seiner Wohnung zu dulden hat. Die Einverleibung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch bedarf eines schriftlichen, notariell beglaubigten Vertrages.