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Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.8 Sonstiges – Definitionen und Erkenntnisse

Definitionen

In § 2 B-BauG, LGBl Nr 1998/10 idF LGBl Nr 2020/83, wird festgelegt:

Lt § 2 leg cit wie folgt:

Abs 1

„… Bauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind …“

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