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Neu Dokument-ID: 813212

Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.8 Strafbestimmungen

Verstöße gegen das BauKG werden als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe von EUR 145,– bis EUR 7.260,–, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe von EUR 290,– bis EUR 14.530,– bestraft.

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