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Dokument-ID: 1103887
Teileinklagung
Bei einer Mehrzahl von Geldansprüchen müssen die einzelnen Beträge ziffernmäßig aufgegliedert sein.
Setzt sich allerdings ein auf einen einheitlichen Anspruchsgrund gestütztes Begehren aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen, die während eines längeren Zeitraumes aufgelaufen sind, so würde das Gebot nach einer Präzisierung des Vorbringens überspannt, würde man jede Einzelforderung einklagen (RS0037907).