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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.7 Tirol: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren: EUR 21,00 für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan (Kommissionsgebührenverordnung 2025, LGBl Nr 26/2025)
  • Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2025 (GVAV), LGBl Nr 52/2025 • [Fußnote: Die Verweisungen in der GVAV beziehen sich noch auf die nicht mehr in Kraft stehende Tiroler Bauordnung 2011 und werden daher nicht wiedergegeben.

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