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Neu Dokument-ID: 1103904

Karin Zahiragic | Glossar

Umweltinformation

Umweltinformation im Sinne des UIG des Bundes sind alle Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger Form, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen:

  • Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Lebensräume, Artenvielfalt)
  • Umweltfaktoren (Stoffe, Energien, Abfall, Lärm, Strahlung)
  • Verwaltungsmaßnahmen, die sich auf Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken oder diese schützen (Gesetze, Pläne, Programme)
  • Kosten/Nutzen-Analysen über derartige Maßnahmen
  • Umsetzung des Umweltrechts
  • Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
  • Informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG sind:
    • Verwaltungsbehörden und unter deren Aufsicht stehende Verwaltungsorgane sowie gesetzlich eingerichtete Beratungsorgane (Bundesbehörden, Forstschutzorgane, etc)
    • Organe von Gebietskörperschaften, wenn sie Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes übernehmen (Ressourcenbeschaffung von Bund, Ländern und Gemeinden)
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die gesetzlich übertragene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt ausüben (Wasserverbände, Abfallverbände)
    • Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die von einer der oben genannten Stellen kontrolliert werden oder die öffentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt erfüllen (Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorger).