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Dokument-ID: 1103905
Unterkunft
Die Unterkunft dient der Unterbringung von Menschen. Es handelt sich hierbei um Objekte für einen kurzfristigen Aufenthalt. Als Unterkunft kann damit ein gewerbliches Beherbergungsgewerbe (Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen) oder sonstiges Freizeitwohnen (Wochenendhäuser) gemeint sein. Zu denken wäre auch an eine Jugendherberge. Auch Heilstätten bzw Sanatorien oder Krankenhäuser dienen in der Regel dem kurzfristigen Aufenthalt von Menschen.