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Dokument-ID: 1181715
9.2 Verbesserung oder Geldersatz
Entscheidung: OGH 8 Ob 36/24p
Zusammenfassung
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Übernehmer Geldersatz anstelle der grundsätzlich vorrangigen Verbesserung fordern kann. Im gegenständlichen Fall kamen bereits die Vorinstanzen zu dem Schluss, dass die Kläger voreilig auf die Forderung des Deckungskapitals beharrt hatten. Die Revision der Kläger wurde mangels Aufzeigens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen.