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Dokument-ID: 761669
6.6.4 Verfahrensvorschriften
Für die Abwicklung der Verfahren der örtlichen Raumplanung ist von der Landesregierung eine Fachapplikation bereitzustellen, welche eine elektronische Verfahrensabwicklung sowohl von der Gemeinde als auch zwischen der Gemeinde und der Landesregierung als Aufsichtsbehörde ermöglicht (ROGServe).
Neuaufstellung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Der Bürgermeister hat die beabsichtigte Neuaufstellung (Revision) durch Postwurfsendung an alle Haushalte in der Gemeinde bekanntzugeben.