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Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.4 Verhandlungsverfahren

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

Beim Verhandlungsverfahren handelt es sich um ein Ausnahmeverfahren. Es ist nur zulässig, wenn zumindest einer der Gründe für die Wahl vorliegt.

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