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Verkehrsfläche
Die Verkehrsfläche umfasst alle Flächen, die dem Straßenverkehr, dem Schienenverkehr und dem Flugverkehr dienen. Dabei werden Fahrwege, Rastplätze, Märkte und Fußgängerzonen sowie Bahnhofsgebäude und Flughafenterminals einbezogen.
Nebenwege, außer Betrieb gesetzte Schienentrassen sowie Häfen werden nicht als Verkehrsfläche betrachtet.
Ob aus baurechtlicher Sicht eine Fläche als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen ist, richtet sich nicht nach der Anwendbarkeit der Straßenverkehrsordnung, sondern danach, ob diese Fläche im Flächenwidmungsplan oder im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist (VwGH v 19.12.1989, Zl 85/05/0182).