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4.2 Vor- und Nachteile der Beauftragung eines Generalplaners vs Beauftragung mehrerer Ziviltechniker für alle Bereiche
Der Hauptvorteil der Beauftragung eines Generalplaners im Vergleich zur Einzelvergabe an diverse Fachplaner liegt in der einheitlichen Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Tritt ein Fehler im Rahmen der Planung auf oder ist die Planung in Verzug, muss der Auftraggeber nicht nachweisen, welcher Fachplaner den konkreten Schaden/Fehler/Verzug verursacht hat. Dem Auftraggeber gegenüber ist ausschließlich der Generalplaner verantwortlich, welcher auch für das Fehlverhalten seiner Subplaner wie für sein eigenes Fehlverhalten einzustehen hat (Haftung für Erfüllungsgehilfen gem § 1313a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches [ABGB]).