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Neu Dokument-ID: 1169794

Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.8 Vorarlberg: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren: EUR 18,20 für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan (Gemeindekommissionsgebührenverordnung, LGBl Nr 75/2025)
  • Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl Nr 78/2014 idF LGBl Nr 74/2025

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