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Neu Dokument-ID: 813401

Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.2 Voraussetzungen

Zu: Qualität des Baulandes

Keine Festlegungen

Zu: Nutzung des Baulandes

Nach NÖ-ROG, LGBl Nr 2015/3 idF LGBl Nr 2022/20, werden nachstehende Nutzungen von „Bauland“ als „Widmungsarten“ bezeichnet:

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