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Neu Dokument-ID: 1104141

Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9.9 W: Kommentar

Da diese Planungsmethode eine neue Entwicklung einleitet, seien einige Hinweise erlaubt:

  • Definitionen fehlen für:
    • „Struktur“
    • „Stadtstruktur“
    • „Strukturgebiet
    • „Struktureinheit“
    • „Öffentliche Rücksicht“
  • Erläuterungen fehlen für:
    • „Verschiedene Widmung der Grundflächen auf dem Bauplatz“
    • Wird die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze gelöst oder ist „Bauplatz“ eine Teilmenge von „Grundstück“?
    • Wie groß muss etwa ein Bauplatz sein, wenn er eine „Struktur“ bilden kann?
    • Können die zur Auswahl stehenden Planungsmethoden in einem Bebauungsplan gemeinsam Anwendung finden?
    • Der skizzierte „Strukturplan“ setzt partiell den FlWPl und den BBPL außer Kraft. Entfallen alle potentiellen Entschädigungen?
    • Durch den „Strukturplan“ werden alle Min- und Max-Werte von FlWPl, BBPL und BG außer Kraft gesetzt. Nach welchen Methoden werden Grenzwerte baulicher Nutzungen für das Erstellen von Strukturplänen gewonnen?

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