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Karin Zahiragic | Glossar

Wasserzähler

Wasserzähler messen Wassermengen. Werden sie zur Abrechnung verwendet, müssen sie dem Maß- und Eichgesetz entsprechen.

Mit Großwasserzählern werden die gesamten in ein Wasserleitungsnetz eingespeisten Wassermengen registriert. Der Vergleich zwischen dem Zählergebnis des Hauptzählers und der Summe der Hauswasserzähler lässt einen Rückschluss auf nicht gemessene Wassermengen zu. Messdifferenzen können beispielsweise auf Undichtheiten, Wasserverluste, nicht gemessene Hydrantenentnahmen, Wasserüberlauf im Behälter, etc. hinweisen und sind wichtig für die Erstellung einer Wasserbilanz.

Für die Verrechnung dürfen nur Wasserzähler mit Zulassung für Österreich verwendet werden. Sie unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Dieses bestimmt, dass eine Nacheichung bzw der Austausch des Wasserzählers in der Regel spätestens alle fünf Jahre erfolgen muss.

Wasserzähler müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht durch Regale und andere Gegenstände verstellt werden. Vor und nach jedem Wasserzähler muss ein Absperrventil angebracht sein, damit der Ausbau und Einbau möglich ist.