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Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Wesentliche Begriffsbestimmungen des Bgld. BauG (§ 2 Bgld. BauG)

Bauwerke und Bauten

Bauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind (§ 2 Abs 1 Bgld. BauG); diese Definition entspricht auch der ständigen RSp des VwGH (zB VwGH 30.09.2015, 2013/06/0251; VwGH 23.06.2008, 2007/05/0295, VwSlg 17482 A/2008).

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