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Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Grundsätze und Klagseinbringung

Grundsätze

Kommt es zwischen den Vertragspartnern zu Streitigkeiten und kann eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden, wird von einem Vertragspartner eine Klage beim ordentlichen Zivilgericht eingereicht.

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