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Karin Zahiragic | Glossar

Ziviltechniker

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis auf Ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium. Eine Änderung der Studienbezeichnung durch die jeweilige Universität oder Fachhochschule führt auch zu anderen Befugnisbezeichnungen.

Die Einteilung der Ziviltechniker erfolgt in Architekten und Ingenieurkonsulenten.

Ziviltechniker sind selbstständig tätige Planer auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis, als Gutachter und Prüfer, als Projektmanager und Mediatoren in technischen, naturwissenschaftlichen und montanistischen Fachgebieten.